Dr. Schalnus - allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten
sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der
Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies
und die ihm erkennbaren Folgen Dr.Schalnus unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren
Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die
sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien
sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung
gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter
als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen
abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen
über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls
lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird Dr.Schalnus
ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln.
Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das
Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche
nach Empfang des Protokolls auszuüben.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt Dr.Schalnus bei der Erfüllung der vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen
von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit
die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Dr.Schalnus
hinsichtlich der von Dr.Schalnus zu erbringenden Leistungen eingehend
instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter
zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die
erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Dr.Schalnus im Rahmen
der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien oder Informationen
zu beschaffen, hat der Kunde diese Dr.Schalnus umgehend und in einem gängigen,
unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu
stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials
in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Dr.Schalnus die zur
Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn
im Tätigkeitsbereich von Dr.Schalnus tätig werden, steht der Kunde, ebenso
wie für seine Erfüllungsgehilfen, ein. Dr.Schalnus hat es gegenüber dem
Kunden nicht zu vertreten, wenn Dr.Schalnus aufgrund des Verhaltens eines
der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden
ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Dr.Schalnus
nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich
festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach
§ 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich
zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation
usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige
Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende
Dritte etc.) hat Dr.Schalnus nicht zu vertreten und berechtigen Dr.Schalnus,
das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dr.Schalnus wird
dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Dr.Schalnus
zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich
gegenüber Dr.Schalnus äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach
den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft
und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können,
kann Dr.Schalnus von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 Dr.Schalnus prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben
wird. Erkennt Dr.Schalnus, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der
Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Dr.Schalnus
dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch
weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um
zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis
mit dieser Verschiebung, führt Dr.Schalnus die Prüfung des Änderungswunsches
durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen;
das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Dr.Schalnus dem Kunden
die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen
darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag
für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch
nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das
Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf
die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der
Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden
ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden
unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung
über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben. Dr.Schalnus wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden
Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches,
das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten.
Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung
über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen
Vergütung von Dr.Schalnus berechnet.
5.8 Dr.Schalnus ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder
Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Dr.Schalnus für den
Kunden zumutbar ist.
6 Vergütung
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise-
und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Die Vergütung der Reisezeit
wir individuell vereinbart. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten,
deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann Dr.Schalnus
eine Handling Fee erheben. Die Höhe der Handling Fee ist individuell zu
vereinbaren und richte sich dem jeweiligen Aufwand.
6.2 Die Vergütung von Dr.Schalnus erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand,
der monatlich in Rechnung gestellt wird, sofern nicht davon abweichende
Vereinbarungen getroffen wurden. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes
sind die jeweils gültigen Honorarsätze von Dr.Schalnus, soweit nicht
etwas Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen können z.B.
leistungs- oder produktbezogene Pauschalen sein. Dr.Schalnus ist berechtigt,
die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Honorarsätze nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Dr.Schalnus erstellte Kostenvoranschläge
oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer
Leistung von Dr.Schalnus getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen
nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für
diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die
von Dr.Schalnus für die Leistungen verlangten Honorarsätze als üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 Rechte
7.1 Dr.Schalnus gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen
das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen
vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten
die §§ 69 d und e UrhG.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist
unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu
erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder anderweitig
zu verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der
Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Dr.Schalnus
kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich
der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen
8.1 Der Kunde wird Dr.Schalnus unverzüglich über die geltend gemachten
Ansprüche Dritter informieren.
8.2 Wenn Dr. Schalnus bei seinen Arbeiten im Auftrag des Kunden eine neue Produktidee entwickelt, so hat dieser zunächst alle Rechte an diesem Produkt und auf deren Vermarktung. Rechte an der neuen Produktidee oder das Recht zu deren Vermarktung haben weder der Kunde oder dessen Miterbeiter oder Repräsentanten oder andere Kooperationspartner des Kunden.
8.3 Der Kunde und dessen Mitarbeiter werden dafür Sorge tragen, dass mögliche Marken-, Gebrauchsmuster- oder Patentanmeldungen nicht dadurch gefährdet werden, dass nicht unmittelbar in das Projekt involvierte Personen zu früh Kenntnis von möglicherweise schutzfä-higen Ideen erhalten.
9 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des
Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Dr.Schalnus
diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10 Haftung
10.1 Dr.Schalnus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Dr.Schalnus nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung
typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt
auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Dr.Schalnus
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen
hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
von Dr.Schalnus.
11 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der
Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter
von Dr.Schalnus abzuwerben oder ohne Zustimmung von Dr.Schalnus anzustellen.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der
Kunde, eine von Dr.Schalnus der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall
vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
12 Geheimhaltung, Presseerklärung
12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses
Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern
sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen
oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter,
Subunternehmer etc.
12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen
Erkenntnisse zu wahren.
12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung
des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr
übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die
andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen
geltend machen kann.
12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei
auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.
13 Schlichtung
13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung
durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten
sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei
die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen
Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich
mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, werden die Parteien
eine Schlichtungsstelle anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit
ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien
wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem
streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach
Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden
Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer
der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
14 Sonstiges
14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht
unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon
unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen
aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.4 Dr.Schalnus darf den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen. Dr.Schalnus darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie
hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes
Interesse geltend machen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen
haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen
haben, können auch per e-mail erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall
die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Dr.Schalnus.
Stand 29.04.2003
Dr. Schalnus
Beratung - Projektbegleitung - Qualitätssicherung für Medizin
& Gesundheitswesen
Haager Weg 8, D- 53127 Bonn
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