Dr. Schalnus    Beratung - Projektbegleitung - Qualitätssicherung für Medizin & Gesundheitswesen
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Dr. Schalnus -
allgemeine Geschäftsbedingungen


1 Zusammenarbeit

1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Dr.Schalnus unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird Dr.Schalnus ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.


2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde unterstützt Dr.Schalnus bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Dr.Schalnus hinsichtlich der von Dr.Schalnus zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Dr.Schalnus im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien oder Informationen zu beschaffen, hat der Kunde diese Dr.Schalnus umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Dr.Schalnus die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.


3 Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Dr.Schalnus tätig werden, steht der Kunde, ebenso wie für seine Erfüllungsgehilfen, ein. Dr.Schalnus hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Dr.Schalnus aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.


4 Termine

4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Dr.Schalnus nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Dr.Schalnus nicht zu vertreten und berechtigen Dr.Schalnus, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dr.Schalnus wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.


5 Leistungsänderungen

5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Dr.Schalnus zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Dr.Schalnus äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Dr.Schalnus von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2 Dr.Schalnus prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Dr.Schalnus, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Dr.Schalnus dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Dr.Schalnus die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Dr.Schalnus dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Dr.Schalnus wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Dr.Schalnus berechnet.

5.8 Dr.Schalnus ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Dr.Schalnus für den Kunden zumutbar ist.


6 Vergütung

6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Die Vergütung der Reisezeit wir individuell vereinbart. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann Dr.Schalnus eine Handling Fee erheben. Die Höhe der Handling Fee ist individuell zu vereinbaren und richte sich dem jeweiligen Aufwand.

6.2 Die Vergütung von Dr.Schalnus erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird, sofern nicht davon abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Honorarsätze von Dr.Schalnus, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen können z.B. leistungs- oder produktbezogene Pauschalen sein. Dr.Schalnus ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Honorarsätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Dr.Schalnus erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Dr.Schalnus getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Dr.Schalnus für die Leistungen verlangten Honorarsätze als üblich.

6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.


7 Rechte

7.1 Dr.Schalnus gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder anderweitig zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Dr.Schalnus kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.


8 Schutzrechtsverletzungen

8.1 Der Kunde wird Dr.Schalnus unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.

8.2 Wenn Dr. Schalnus bei seinen Arbeiten im Auftrag des Kunden eine neue Produktidee entwickelt, so hat dieser zunächst alle Rechte an diesem Produkt und auf deren Vermarktung. Rechte an der neuen Produktidee oder das Recht zu deren Vermarktung haben weder der Kunde oder dessen Miterbeiter oder Repräsentanten oder andere Kooperationspartner des Kunden.

8.3 Der Kunde und dessen Mitarbeiter werden dafür Sorge tragen, dass mögliche Marken-, Gebrauchsmuster- oder Patentanmeldungen nicht dadurch gefährdet werden, dass nicht unmittelbar in das Projekt involvierte Personen zu früh Kenntnis von möglicherweise schutzfä-higen Ideen erhalten.


9 Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Dr.Schalnus diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.


10 Haftung

10.1 Dr.Schalnus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Dr.Schalnus nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Dr.Schalnus insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Dr.Schalnus.


11 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Dr.Schalnus abzuwerben oder ohne Zustimmung von Dr.Schalnus anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Dr.Schalnus der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.


12 Geheimhaltung, Presseerklärung

12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.


13 Schlichtung

13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, werden die Parteien eine Schlichtungsstelle anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.


14 Sonstiges

14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14.4 Dr.Schalnus darf den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Dr.Schalnus darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.


15 Schlussbestimmungen

15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Dr.Schalnus.


Stand 29.04.2003

Dr. Schalnus
Beratung - Projektbegleitung - Qualitätssicherung für Medizin & Gesundheitswesen
Haager Weg 8, D- 53127 Bonn


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